Der Veranstalter verpflichtet sich, in angemessenen Grenzen, die vereinbarten Leistungen, genaue Streckenbeschreibungen, die sorgfältige Auswahl und Prüfung der Dienstleister sowie die vollständige Gesamtleistungen zu erbringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reiten eine Aktivität mit hohem Risiko ist. Die Teilnahme an allen Trailritten erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter und seine Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen von Teilnehmern oder Drittpersonen und für materielle Schäden des Teilnehmers, insbesondere dessen Bekleidung und sonstige Ausrüstung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sich gegen alle auftretenden Risiken zu versichern. Der Veranstalter empfiehlt dringend eine Gepäckversicherung (z. B. gegen Beschädigung oder Verlust) sowie eine Unfall-, Krankheits-, Genesungs-, Rückführungs- und Haftpflichtversicherung. Das Tragen eines Schutzhelms ist für alle Trailritte obligatorisch.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die das Tragen eines Schutzhelms missachten. In Bezug auf die Auswirkungen der Wetterbedingungen und die persönlichen Fähigkeiten des Teilnehmers kann der Veranstalter nicht garantieren, dass ein Trail genauso durchgeführt wird, wie es im Programm beschrieben ist. Zum Zeitpunkt der Planung orientierten sich die Streckenrouten an den aktuellen Straßenverkehrsvorschriften. Der Veranstalter kann nicht für spätere Änderungen dieser Bestimmungen haftbar gemacht werden.
Die Haftung des Veranstalters für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks ist auf das Doppelte der Gesamtkosten des Urlaubs begrenzt. In Bezug auf die Dienstleistungen Dritter (z. B. Hotels) fungiert der Veranstalter nur als Vermittler und übernimmt keine Haftung für die Qualität und Bereitstellung derer Dienstleistungen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Stornierung eines Trails aufgrund schlechter Wetterbedingungen und bietet unter diesen Umständen keine Entschädigung. Wenn in der Streckenbeschreibung enthalten, bietet der Veranstalter einen Gepäcktransfer und in Ausnahmefällen einen Personenverkehr im Begleitfahrzeug (max. 2 Personen) an. Sondertransfers aufgrund einer Person, die nicht mit der Gruppe reiten kann, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Trails mit vorheriger Ankündigung zu kombinieren.